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   RG, 28.04.1942 - 1 D 104/42   

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https://dejure.org/1942,239
RG, 28.04.1942 - 1 D 104/42 (https://dejure.org/1942,239)
RG, Entscheidung vom 28.04.1942 - 1 D 104/42 (https://dejure.org/1942,239)
RG, Entscheidung vom 28. April 1942 - 1 D 104/42 (https://dejure.org/1942,239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Tatbestande des § 257 StGB. gehört, daß die Beistandleistung geeignet ist, den beabsichtigten Erfolg herbeizuführen, also den Vortäter der Bestrafung zu entziehen. An diesem Merkmale fehlt es, wenn die Vortat wegen Verjährung nicht mehr verfolgbar ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Die Unterstützung muß mindestens versucht worden sein; ihre bloße Vorbereitung genügt nicht (RGSt 50, 364, 365 f; 63, 240, 241; 66, 316, 324; 76, 122 f; BGHSt 2, 375 f; 4, 221, 224).
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52

    Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

    Aus diesem Grunde ist z. B. eine Angeklagte vom Reichsgericht freigesprochen worden, die bei einer polizeilichen Vernehmung bewußt falsche Angaben gemacht hatte, um die der Abtreibung beschuldigten Personen der Bestrafung zu entziehen, weil die Strafverfolgung der Abtreibung verjährt gewesen sei und infolgedessen nur ein strafloser Versuch vorliege (vgl. RGSt 76, 122).
  • BGH, 17.01.1952 - 3 StR 870/51

    Rechtsmittel

    Es bedurfte der Feststellung, dass die Handlung des Angeklagten ein Beistandleisten war, dass sie also geeignet war, den erstrebten Erfolg herbeizuführen, auch wenn sie nicht dazu geführt hat (RGSt 58, 13 [15]; 76, 122; RG HRR 1930 Nr. 1559).
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